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1、精品文档 . I Die Gesetzgebungskompetenz 1. Die ausschlie?liche Gesetzgebungskompetenz In diesem Bereich sind die L? nder zur Gesetzgebung nur gefgt, wenn und soweit sie hierzu in einem Bundesgesetz ausdrcklich erm?chtigt werden. - Teilweise Strafrecht - Teilweise Verkehrsrecht - Wehrpflicht - W?hrung -
2、Urheber u. Verlagsrecht - Verteidigung - Luftfahrt, Luftfahrtrecht - Bundesstaatesangeh? rigkeit z.B. Grenzschutz, Luftverkehr, Warung, Massegewicht 2. Die konkurierende Gesetzgebung Hier k?nnen L?nder Gesetzerlassen, solange und soweit der Band von seiner Gesetzgebungskompetenz keinen Gebrauch gema
3、cht. Die konkurierende Gesetzgebung verleiht dem Bund Kompetenzen, wenn ein Bedrfnisse nach bundesrechtlicher Regelung besteht. - Teilweise Umweltrecht - Steuerrecht - Handelsrecht - brgerliches Gesetz - Arbeitsrecht - Gesundheitswesen - Personenstandswesen 3. Die Rahmengesetzgebung des Bundes Art 7
4、5 GG Der Bund kann auf gewissen Gebieten, Rahmen vorschriften erfassen, wenn ein Bedrfnis dazu vorliegt. Die Rahmengesetzgebung muss auf Ausfllung durch den Landegesetzgeber angelegt sein - Hochschulrahmengesetz. z.B. Preise, Film, Naturschutz, Bodenverteilung, Wasserhaushalt, Melde- u. Ausweiswesen
5、 4. Verh?ltnis des Bundesrechts zum Landesrecht Bundesrecht bricht Landsrecht. Rechtsquellen - Ein natrliches Rechtsgefhl hat jeder Mensch- eine Vorstellung von Gut und B? se. - Das Rechtsgefle ist aber ein subjektives Gefhlabh?ngig von pers?nlichen Interessen. - Das zusammenleben der Menschen bedar
6、f einer Ordnung, um Recht zu setzen, kann es nicht darauf ankommen. Was der einzelner fr sich als Recht anerkennt. Eine zuverl? ssige fr alle ma?gebliche und den rechtsfrieden gew? hrleistende Ordnung ist nur dann m? glich, wenn alle Rechtsregeln allgemeinverbindlich und Objektiv Gehung Beanspruchen
7、, egal ob sie dem Einzelnen der Gesellschaft akzitiviert. - Die einzelnen Rechtss? tze sind Stattlich gesetzte und sanktionierte Verhaltensnormen, d.h. dass die - Rechtss? tze auf Entscheidungen eines Parlaments des allgemeinen Volkswillens zur ckzuf hren sein mssen. - Alle Rechtss?tze m ssen schrif
8、tlich fixiert, f?rmlich beschlossen und amtlich verkndet werden. Reihnfolg: Schriftlich m ndlich Grundgesetz Bundesgesetze Landesgesetze Verordnungen Satzungen Gewohnheitsrecht Usw. Bundesgesetze : z.B.: Bundesgesetz GG : von 12 Mai 1949 Enth?lt wichtigste allgemeine Rechtsprinzipien, die den Brger
9、unantastbare Rechte gegen ber dem Staat verleihen, es ist ein Katalog h? chster Wert normen 精品文档 . II Das Rechtssystem ?ffentliches Recht - Umfasst alle Rechtss? tze, die die staatlich Organisationen als solche und das Verh?ltnis Brger zum Staat Regeln - Staats- u. Verwaltungsrecht 1) Beziehung der
10、obersten Staatesorgane untereinander, Durchfhrung von w?hlen, Gesetzgebung. 2) Beziehung Brger zum Staat, Kommunalrecht, Beamtenrecht, Polizeirecht, Verkehrsrecht, Strafrecht hier werden bestimmte gemeinschaftssch? dliche Verhaltensweise mit staatlich Sanktionen geahndet . Prozessrecht regelt Aufbau
11、 u. Zust?ndigkeit der gerichtet z.B. Zwangsrollstreckungsrecht Privatrecht - regelt die Beziehung der einzelnen Staatesb rger untereinander. Angelegenheiten des Privatverm? gens der Gesch? fte, der Dienstverh? ltnisse und der Familien z.B. Das brgerliche Recht-BGB; Handelsrecht Wechsel- u. Scheckrec
12、ht - Arbeitsrecht B rgerliches Recht: - Allgem. Recht - Schulrecht - Sachenrecht - Familienrecht - Erdrecht - Palandt: ist ein Kommentar zum BGB, welcher j? hrlich berarbeitet wird. Damit arbeiten Juristen. - Die Rechtsgleichheit ist eines der Leitf? den durchs ganze BGB. Das BGB regelt die Rechtver
13、h? ltnisse der einzelne privat Personen zu ? ndern auf der Grundlage der Berichtigung. - Die Privatautonomie ist eines der Leitf? den durchs ganze BGB (Selbstbestimmung). Der einzelne ist Rechtordnung nicht nur berichtigt sondern noch frei auch der Staat sollt sich bei der Gestaltung privat Rechtver
14、h? ltnisse, soweit wie m?glich. - Vor dem Gesetz ist jeder nicht nur gleichberechtigt, sondern auch frei. - Die Bindung an das gegebene Wort: Das Deutsche Recht teilt sich au?erdem in Zwingendes und nachgiebiges Recht. Zwingendes Recht enthalten die Gesetzbestimmungen, die durch den Willen der Betei
15、ligten nicht ausgeschlossen oder als ge?ndert werden k?nnen. Soweit dies vorgeschrieben ist , ist die Vertragsfreiheit ausgeschlossen. Nachgiebiges Recht enthalten die Gesetzesbestimmung die nach dem Willen des Beteiligten ausgeschlossen oder abge?ndert werden k? nnen. Insoweit ist Raum fr Vertragsf
16、reiheit. Das Rechtssubjet Nat rliche und juristische Person. Die Eigenschaften der Natrlichen Personen 1.Die Rechtsf? higkeit: - ist die Eigenschaft Tr? ger von Rechten und Pflichten zu sein. Jeder Mensch ist uneingeschr?nkt rechtsf?hig. 1 des BGB ist jeder Mensch Rechtsf? hig - beginnt mit der Voll
17、endung der Geburt und erlischt mit dem Tod. - wird jedem zuerkannt ohne Rucksicht auf Alter und seine k? rperliche und geistige F? higkeit. 2. Die Gesch? ftsf?higkeit: wann eine Person als gesch?ftsf?hig anzusehen ist, ergibt sich aus den 104115 BGB - nicht gesch? ftsf?hig 07 Jahre.diese Personen ni
18、cht rechtsgesch?ftlich handeln.104 - Beschr?nkt gesch? ftsf?hig 718 Jahre. Diese Persongruppe kann nur mit Zustimmung des gesetzlichen Vertretern handeln. Taschengeld 110.4 Ausnahmen die ohne Zustimmung des gesetzliche Vertreters gehen 1. Taschengeld 2. Schenkung - Voll gesch?ftsf?hig: ab 18 Jahre 精
19、品文档 . 3. Deliktf?higkeit: - Die regelt ob jemand bei der Begehung eine Strafbare Schadensersatz zu Bez?hlen hat. - W?hrend es bei der Rechtsf? higkeit um die Passive Teilnahme am Rechtsverkehr geht, und bei der Gesch? ftsf?higkeit, um die aktive, behandelt die Deliktf?higkeit die Frage, ob jemand be
20、i der Begehung eines unerlaubten Handlung, schadenersatzpflichtig gemacht werden kann. - wichtig ist dies bezglich die Abgrenzung zu Straff?higkeit bei der es um die Haftbarmachung fr Strafbare Handlungen geht. - Der Gesetzgeber hat 3 Stufen der Deliktf? higkeit festgelegt: 1.Deliktunf?hige Person (
21、0 7 Jahre) 3. Voll deliktf? hige Person 2. Beschr? nkt Deliktf? hige Person 7-17 Jahre und Taubstumme 828) wenn sie auf Grund ihrer Reife das ihres Handels erkennen, haften sie, verfgen sie nicht ber die n?tige Einsicht ihres tuns, haften sie nicht aber ab 01.08.2002 Schadenersatzreform: 1. Verbesse
22、rung der haftungsrechtlichen Situation von Kindern im Stra? en verkehr. 2. ?nderung der Schaden Ersatzregelung nach Verkehrsunf?llen 3. Einfhrung von Schmerzensgeld bei F? llen von Gef?hrdungshaftung. 3. Volldeliktf? higkeit - Grunds?tzlich haftet nur die jenige der eine Schadenschuld hat. D.h. fahr
23、l? ssig oder vors? tzlich herbeinen gefhlt hat 4. Auskunftsanspruch u. Bewei? erleichterungen: Bei Sch?digung durch Medikamente: - in dem bisherigen 828 Abs.1 war bestimmt, dass Kinde bis zum 7. Geburtstag deliktumf? rig sind und damit nicht fr von ihnen verursachte Sch? den Haften. - In diesem Fall
24、e konnte nur noch Schadensersatz wegen Verletzung den Aufsichtspflicht gem? 832 BGB von den aufsichtspflichtigen Personen verlangt werden. Nach dem mengefertigte 828 Abt.2 wird diese Regelung hinsichtlich von Unf?llen im Stra?enverkehr eingeschr? nkt Ausnahme Vorsatz. - Nach neuem Recht kommt es nic
25、ht mehr auf die Einsichtsf? higkeit an. D.h. es gibt keinerlei Schadensersatzansprche gegen ber Deliktunf?higen, Auch ein Anspruch gegenber den Eltern kommt nicht in Frage. Schadenersatz nach Verkehrsunf?llen: - bei Schaden ber 500? muss ein Gutachten eines Sachverst?ndigenbro durchgefhrt werden, wa
26、s f r Kosten zur Wiederherstellung des Ursprnglichenzustandes. Der Gesch? digte hat nun die Wahl, ob er sein Fahrzeug reparieren l? sst oder nicht, bei Reparatur BruttoSumme, ohne Reparatur NettoSumme. 249 Abs.1 u. 2 Sachen 90 ff und Tiere - nur k?rperlich Gegenst? nde - Tiere keine Sachen - gesonde
27、rte Gesetz u. Vorschriften Sachen = Rechtsobjekte Sachen Rechte Unbewegliche Bewegliche - Lizenzen - Forderungen - Wegerecht - Immobilien -Mobilien - Patente - Anteile - Besitz u. Eigentum* -Grundstcke -H?user Vertretbare* nicht Vertretbare* -Wohnungen -neue Konsumgter -Originalgem?lde (neu Wagen us
28、w.) - Massenfertigungen * Vertretbare Sachen: durch Zahl, ma? u. Gewicht, Gr?e usw. bestimmt und durch andere Sachen zu ersetzen 精品文档 . * nicht vertretbare Sachen: durch individuelle Merkmale bestimmt, k?nnen nicht durch andere ersetzt werden * Eigentum ist die rechtlich Herschaft am einer Sache. 90
29、3 Besitz ist die tats? chliche Herschaft ber eine Sache. 854 Eigentumsbertragung bewegliche Sachen unbewegliche Sachen - durch Einigung und bergage - durch Auflassung = Einigung u. notarielle Beurkundung des Grundst ckvertrages Eintragung im Grundbuch in Ausnahmenf?llen kann man Eigentmer einer Sach
30、e werden, die dem Verk? ufer nicht geh?rt. Voraussetzung: K? ufer hat im guten Glauben gehandelt, 932 .unter gutgl?ubig ist zu verstehen, dass der K? ufer den Verk?ufer fr den Eigentmer halten darf. An gestohlenen Sachen kann der Dieb niemals Eigentmer werden. Willenserkl? rungen und Rechtsgesch?fte
31、 Willenserkl?rungen: k?nnen Schrift, mndlich oder durch Schlssiges Handeln abgegeben werden. Arten von Rechtsgesch? ften: - einseitige (Kndigung, Testament, Mahnung): ist Willenerkl?rung 1 Person erforderlich - es gibt empfangsbedrftige u. nicht Empfangsbedrftigen Rechtsgesch? fte - Die Rurtigung wi
32、rd Zugang z.B. Testanehmen niemand zustehen - zweiseitigen: - hier sind die Willenserkl?rungen zweier oder mehreren Personen erforderlich. - Gesellschaftiger (Vertr? ger) werden nur durch bereinstimmte Rechtgesch? fte - alle Vertr? ge haben gemeinsam, dass sie durch Antrag u. Annahme zu Stande komme
33、n. WE1 Vertrag WE2 Antrag + Annahme Bestellung + Auftragsbest?tigung - Vertr? ge m ssen grunds? tzlich eingehalten werden generell: keine Ausnahme m? glich; Grunds?tzlich: jede Ausnahme m? glich - einige wichtige Vertragsarten: - Kaufvertrag: entgeltliche Ver?u?erung und Kauf von Sachen und Rechten.
34、 433-451 BGB - Mietvertrag: berlassung einer Sachen gegen entgelt. 535-580 BGB - Leihvertrag: unentgeltliche berlassung von beweglichen Sachen zum Gebrauch und R ckgabe der selben Sachen. 598-605 597 - Pachtvertrag: entgeltliche berlassung von Sachen zum Gebrauch und Fruchtgenuss. 581- - Arbeitsvert
35、rag: Erbringung von Leistung gegen Entgelt. 611-630 - Werkvertrag: Herstellung eines Werkes gegen Vergtung. An Fertigung eines Werkes mit eigenen Material. 633 ff - Werklieferungsvertrag: Hersteller liefert Material u. Stellt Werk gegen Vergtung her. 651ff Herstellung eines Werks zu dem der Herstell
36、er der Materialliefert Verpflichtungs- u. Erfllungsgesch?fte - aus dem Kaufvertrag entstehen fr die Vertragsparteien Rechte u. Pflichten. - Mit dem Vertragsabschlu? (Verpflichtungsgesch?ft) verpflichten sich die Vertragsparteien den Vertrag zu erfllen. (Erfllungsgesch? ft) - Die Pflichten des Verk?u
37、fersentsprechen den Rechten des K?ufers und umgedreht. bernahme u. bereignung der Mangelfreie Ware zu rechten Zeit u. rechten Ort Annahme des Kaufpreises X X Verk?ufer K?ufer Warenschuldner Geldschuldner X X 精品文档 . Pflichten des Verk?ufers: - bergabe u. bereignung der mangelfreien Ware zur richtigen
38、 Zeig am richtigen Ort und in der richtigen Qualit?t. - Annahme des Kaufpreises Pflichten des K?ufers: - Annahme der Ordnungsgem? ? gelieferten Ware und - rechtzeitige Zahlung des Kaufpreises Vertragsfreiheit - in der BRD gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit, d.h. niemand kann zum Abschluss eines
39、 Vertrages gezwungen werden. - jeder kann seinen Vertragspartner selbst aussuchen. - Ein Kaufmann kann jeder Zeit den Kaufantrag eines Kunden ablehnen. - Au?erdem kann der Inhalt eines Vertrages frei bestimmt werden. (Gestaltungsfreiheit) - solange dieser nicht gegen bestehende Gesetze verst?t. Kont
40、rahierungszwang: Abschlusszwang hier k? nnen unternehmen kraft gesetztes gezwungen werden Vertr?ge abzuschlie? en (z.B. Post AG) Form der Rechtsgesch?fte schriftliche 126 BGB - Mietvertr?ge L?nger ab 1 Jahr - B rgschaft unter Privatpersonen - Rateneink? ufe - Ausbildungsvertrage - handschrifte Testa
41、mente beglaubigte 129 BGB Niederschrift der Belinzerkl?rung u. notarielle o. beh?rtige Glaubigung der Unterschrift (nicht Echtigkeit des Textes) - Antr?ge auf Eintragung ins Grundbuch, Vereinsregister, G terrechtsregister. beurkundete 128 BGB - Niederschrift d.h. das Rechtsgesch? ft keine Rechtsfolg
42、en hat. z.B. -Rechtsgesch? fte mit Gesch? ftsunf?higen 105 BGB - Gesch? fte mit beschr?nkt gesch? ftsf?higen Person ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters 108 BGB - Gesch? fte, die gegen die guten Sitten versto? en. - Gesch? fte, die gegen eine gesetzliche Formvorschrift versto? en 125 BGB - Sc
43、herzgesch? fte, Scheingesch? fte 117 BGB Rechtsgesch? fte k?nnen durch besondere Erkl? rungen gegen ber dem Vertragspartner nachtr? glich ung ltig werden.Man nennt diese Erkl? rung Anfechtung: Anfechtbare Rechtsgesch? fte sind bis zur Anfeuchtung gltig z.B. - Anfechtung infolge Irrtums in der Erkl?r
44、ung 119BGB - Anfechtbarkeit wegen falscher bermittlung 120 BGB - Motiv Irrtum, kein Grund zur Anfechtung - Anfechtbarkeit wegen arglistiger T?uschung 123 BGB - Anfechtung wegen nicht rechtlicher Drehung 123 BGB Anbahnung, Durchf hrung und Erfllung des Kaufvertrags 1. Antrage (an Betrieb): hat keine
45、juristischen Konsequenzen unverbindlich 2. Angebot: - ist an eine bestimmte Persongerichtete Willenserkl? rung - ist Formlos - bis zu 10% Vorschluss verlangbar - ist nur dann rechtsverbindlich wenn es an eine bestimmte Person gerichtet ist. 145 BGB - Auslagen in Schaufenstern, Kataloge usw. stellen
46、lediglich eine Aufforderung an den Kunden dar einen Antrag an den Verk? ufer zu richten. 精品文档 . 3. Bindung an das Angebot: - grunds? tzlich sind alle Angebot verbindlich. Will der Verk? ufer die Bindung an das Angebot einschr? nken oder ausschlie? en, nimmt er eine Freizeichnungsklausel in das Angeb
47、ot auf. (Freizeichnungsklausel z.B. solange der Vorrat reicht) Freizeichnungsklausel verbindlich unverbindlich Solange der Vorrat reicht Preis, Lieferzeit Mengen Freibleibend 0% alles Ohne Gew? hr 0% alles Preise freibleibend Lieferzeit, Menge Preis Lieferzeit freibleibend Preis, Menge Lieferzeit - beinhaltet ein Schriftliches Angebot keine Freizeichnungsklausel, so ist der Anbietende so lange an das Angebot gebunden, wie er unter verkehrsblichen umst?nden mit einer Antwort rechnen kann. Auf gleich schnellen wegen antworte Zusendung unbesteller Waren - E
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